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Hallo zusammen - ich bin Sue, ja die Freundin... Danke für alle Infos und Antworten, die ihr Ben geschickt habt. Wir sind überwältigt von euch, nett und fachkundig. Es ist ein Elend und es geht mir nicht gut, kann kaum schlafen und auch sonst dreht sich alles nur noch um eins. Wir versuchen nun vor Ort, von einem Anwalt die Möglichkeiten abklären zu lassen. Die Honorare erschrecken uns allerdings sehr... ich nehme auch mit meinem Hausarzt Kontakt auf.
Leider sind wir eine kleine Firma und der Chef ist der oberste, was es nicht einfacher macht. Ich habe vor 1 Jahr angefangen, Notizen zu machen, aber eben, wer wird das glauben? Ferien habe ich keine mehr. Ich streite nicht gern, bin oft zu gutmütig, ausserdem habe ich natürlich auch Angst... mal sehen. Nochmals danke an euch alle.
Hallo Sue
Du hast sehr viele Tipps und Ratschläge bekommen und findest sicher einen Weg, wie du zu deinem Recht kommst.
Mein Rat an dich: schaue auf dich und deine Gefühle, damit du nicht kaputt gehst und auch wieder mal schlafen kannst. Such dir bitte jemanden, der dir mit deinen Gefühlen hilft. Wingwave Coaching zum Beispiel ist dafür geeignet, deine belastenden und blockierenden Gefühle aufzulösen. Es ist wichtig, dass du in deiner Kraft bleibst!
Ich bin selber wingwave Coach - du findest mich unter www.coachingpraxis-zuerich.ch . Ich bin gerne für dich da!
Liebi Grüess
Esthe
hast du es schon bei einer gewerkschaft versucht? für mitglieder ist die arbeitsrechtliche vertretung in der regel gratis. da ich nicht weiss in welcher branche du arbeitest, kann ich dir nicht sagen zu welcher gewerkschaft du am besten gehst. so wie es tönt, arbeitest du in einem eher kleineren betrieb und da ist meistens die unia zuständig (https://zentralschweiz.unia.ch/kontakt/sekretariate)

Hallo Warmbrodt
Ich habe dass schon durchgemacht. Eine Mobbing-Beratung hat mir geholfen...
viel aber trotzdem in eine Depression.
Eigentlich sollte man gleich wenn das Mobbing beginnt, anfangen sich zu schützen.
z.b. hilft es wenn JEDE Mobbing-Attake mit Datum aufschreibt, dann wird es schwirieger
für den Chef, das Gegenteil zu beweisen...
Aber vielleicht ist es noch nicht zu spät
1) Kündigung auf keinen Fall akzeptieren (gegenzeichnen)
Sonst verliert man die Pensionskassengelder, was sehr viel Geld ausmacht !
2) Arzt oder Psychiater/in aufsuchen, sich die psychischen Probleme bestätigen lassen
3) Rechtsanwalt suchen, ich hatte Gott sei Dank eine Rechtsschutzversicherung aber
auch Personalverbände helfen (oft)
4) Soviel wie möglich die Mobbing Handlungen aufschreiben, vor Gericht oder bei einer Allfälligen aussergerichtlichen Verhandlung geht es um eine "stringente" Geschichte, es
wird bei Aussage gegen Aussage demjenigen geglaubt, der überzeugender ist. Alle
möglichen Beweismittel sammeln (Dienstpläne/Anleitungen vom Chef). Helfen würde natürlich auch, wenn man im Geschäft Freunde hat, die sogar aussagen würden... Ich habe die herausgabe meiner Akten und die des Chefs verlangt. Da stand dann schon, dass er
bereits 2 Mal verwarnt wurde - was einer Sorgfaltspflichtverletzung der Firma erfüllte.
Was kannst Du erwarten:
In der Schweiz wird man durch Klagen nicht reich:
1) es gibt höchstens 6 Monatslöhne als Schadenersatz
darüber hinaus, weiss ich von keinen weiteren Schadenersatz ausser die Kosten des Anwaltes
2) Man wird nicht wieder angestellt, auch wenn der Chef gehen muss
3) Es hilft aber bei der Bewältigung der Angelegenheit und macht den Kopf frei für
einen Neuanfang. Auch falls man wegen Depression IV beantragen muss vereinfacht
eine gewonnene Verhandlung die Abwicklung
4) Das Zeugnis, gut wäre ein gutes Zwischenzeugnis. Aber es kann noch am letzten Tag
geändert werden ! Und zwar können alle "sehr gut" oder "vollsten Zufriedenheit" abgeändert werden, ohne dass man diese einklagen kann, weil diese "subiektiv" sind.
Nur bei Tätikeiten, die man erledigt hat und nicht erwähnt sind oder ähnliche Dinge, kann geklagt werden.
Ich habe immer noch eine halbe IV-Rente und die Pensionskasse der Bank zahlt sehr gut...
allerdings hatte ich nie mehr Tritt gefasst in einer Bank und arbeite nun als Event Manger...
Viel Glück !!! Gruss :)Andy
Hi Andy
Du hast hier einige wichtige und korrekte Punkte aufgezählt. 2 davon stimmen jedoch nicht.
Kein Arbeitnehmer verliert bei einer Kündigung die einbezahlten PK-Gelder!! Wie kommst du darauf? Oder was hast du damit genau gemeint?
Eine Kündigung "muss" man idR akzeptieren oder eben beweisen, dass sie missbräuchlich war. In der Schweiz gilt - im Gegensatz zu einigen Nachbarländern - Kündigungsfreiheit!
Punkt 2 betreffend Arbeitszeugnis:
Hier gelten 4 Grundsätze: Wahr, vollständig, wohlwollend und klar. Der AG kann/darf keine falschen Tatsachen schreiben. Wenn also die Leistung nicht Top war, darf es auch nicht so verfasst werden im Zeugnis. Hier helfen auch div. Ratgeber. Empfehlen kann ich "Fair qualifiziert?" vom Beobachter-Verlag.

Liebe:r Writers&lovers
Ich bin habe Erfahrungen mit unterschiedlichen Kündigungssituationen von der Arbeitgeberseite her und verstehe gut, dass die Situation für deine Freundin nicht einfach ist. Ich würde daher folgendes empfehlen:
1. Als erstes würde ich versuchen, das Positive zu sehen. Das klingt erst einmal nach einem Klischee, ein Perspektivenwechsel wirkt aber oft Wunder! Deine Freundin hatte offenbar kein gutes Verhältnis mit ihrem Vorgesetzten. Gut! Das ist nämlich bald Geschichte. Sie kann sich die nächsten vier Monate darauf konzentrieren, einen Arbeitgeber zu finden, der ihre Qualitäten zu schätzen weiss und bei dem sie sich wohl fühlt. Eine Kündigung ist immer eine Chance! Ist es für deine Freundin schwierig, die Kündigung zu akzeptierem, würde ich eine Begründung vom Arbeitgeber verlangen, damit sie auch wirklich nachvollziehen kann, weshalb es dazu gekommen ist.
2. Gleitzeit- und Feriensaldo per Austrittsdatum berechnen. Ich nehme an, dass sie mind. einen Feriensaldo angesammelt hat, den sie bis zu ihrem Austritt kompensieren kann. Ist das Autrittsdatum der 30.11. und sie hat bis dahin noch 15 Ferientage und bspw. 8.5h Gleitzeit, wäre ihr letzter Arbeitstag entsprechend der 8.11 (sofern sie die Ferien nicht vorher beziehen möchte). Hat sie kein Gleitzeitarbeitsmodell würde ich ebenfalls prüfen, ob sie Überstunden und vor allem -überzeit geleistet hat und ob das entsprechend vergütet wurde. Das wäre eine stichhaltige Forderung, die sie auch ohne rechtliche Unterstützung bei einer Schlichtungsverhandlung beim Friedensrichteramt einfordern kann.
3. Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Sie hat vier Monate Kündigungsfrist und wurde offenbar nicht direkt freigestellt. Ich würde das so interpretieren, dass ihre Arbeitskraft noch gebraucht wird, entsprechend liegt es auch im Interesse des Arbeitgebers, dass sie nicht krank wird und ausfällt. Ich würde ganz offen auf den Vorgesetzten zugehen und bspw. damit anfangen, sich auf ein Austrittsdatum zu einigen (siehe Punkt 2) und dann dazu übergehen, zu besprechen, wie sie die verbleibende Zeit am besten nutzen kann, an wen die Übergaben erfolgen sollen etc. Falls deine Freundin es von der Arbeit her für möglich hält, alles sauber zu übergeben und abzuschliessen, würde ich sogar eine mögliche Freistellung ansprechen (d.h. Autritt zu einem früheren Zeitpunkt bei Lohnfortzahlung). Was sie als Mobbing durch ihren Vorgesetzten interpretiert, kann böswillig sein, es kann aber auch einfach sein, dass ihr Vorgesetzter überfordert ist mit der Führung seiner Mitarbeitenden. In dem Fall ist er vielleicht froh, wenn sie die Initiative ergreift. Ausserdem zeigt das ihre gute Absicht und kann ihr bei einer allfälligen Schlichtungsverhandlung (siehe weiter unten) angerechnet werden. Falls er doch nicht darauf eingeht oder wirklich böswillig handelt: Beispiele sammeln anhand von Notizen, E-Mails u.ä. und wenn möglich zu einer höheren Stelle innerhalb des Unternehmens eskalieren.
Auch wichtig: Gespräche gut vorbereiten und Protokoll führen.
4. Sollte sie sich wirklich schlecht fühlen und für sie die Situation untragbar werden, kann sie sich krank schreiben lassen, wie hier bereits erwähnt wurde. Das wird ihre Kündigungsfrist unterbrechen (sogenannte Sperrfrist). Ist sie beispielsweise 10 Tage krank, würde sich ihre Kündigungsfrist vom 30.11. auf den 10.12. verlängern. Wie lange die Sperrfrist maximal dauern kann, ist abhängig von Kanton und wie lange sie angestellt ist. Aber Achtung: sofern sie sich nicht die gesamte Sperrfrist und die darauf folgende Kündigungsfrist krankschreiben lässt, muss sie nach der Krankschreibung wieder arbeiten und die ganze Angelegenheit wird lediglich herausgeschoben. Ausserdem kann der Arbeitgeber eine Untersuchung bei einem oder einer Vertrauensärzt:in anordnen. Das alles kann zu zusätzlichem Stress führen und zusätzlich belastend sein.
5. Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, dann könnt ihr erst einmal die einschalten und sämtliche möglichen Forderungen prüfen lassen. Wenn nicht und ihr wollt nicht unnötig Geld ausgeben, würde ich erst einmal alle Fakten durchgehen und prüfen, ob stichhaltige Forderungen bestehen - wie beispielsweise ein Anspruch auf die Auszahlung von Überzeit o.ä. oder Schadenersatz aufgrund einer missbräuchlichen Kündigung. Der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit und wann eine Kündigung missbräuchlich ist, könnt ihr googeln. Habt ihr das Gefühl, dass eine Forderung besteht, gilt es als nächstes, Beweise dafür zu sammeln wie beispielswieise Auszüge aus der Zeiterfassung o.ä. Danach sollte sie wieder das Gespräch suchen mit dem Arbeitgeber. Hilft das nichts, würde ich die Ansprüche noch einmal schriftlich darlegen als Beweis (E-Mail reicht). Nützt das immer noch nichts, könnt ihr entweder selbst einen Antrag auf eine Schlichtungsverhandlung am Sitz des Arbeitgebers einreichen (relativ günstig) oder ihr holt euch rechtliche Unterstützung (kostspielig). Die machen das dann für euch. Zu einer tatsächlichen Klage kommt es in den seltensten Fällen.
Nun noch einen Tipp zuletzt: Eine Kündigung ist immer bitter, aber bevor man sich in den Kampfmodus stürzt und rechtliche Schritte einleitet, sollte man immer erst versuchen die Umstände rational zu sehen und eine einvernehmliche Einigung zu finden. In den meisten Fällen kommt man viel weiter, wenn man versucht, allfällige Konflikte in einem Gespräch zu lösen als direkt mit rechtlichen Schritten zu drohen. Ein möglicher Rechtsstreit ist für Privatpersonen in der Regel psychisch und finanziell deutlich belastender als für ein Unternehmen, und ist es das wirklich wert? Vergesst nicht, dass hinter dem Arbeitgeber auch Menschen stecken, die wahrscheinlich eine friedliche Lösung einem unnötigen Streit ebenfalls vorziehen. Ausserdem sind das dieselben, die euch ein Arbeitszeugnis ausstellen und um das anzufechten, müsstet ihr am Ende auch wieder zur Schlichtungsverhandlung.
Viel Glück und alles Gute auf der weiteren beruflichen Laufbahn!
Noch ein kleiner Nachtrag: deine Freundin sollte ihren Vorgesetzten damit konfrontieren, wenn sie das Gefühl hat, dass sie benachteiligt wird und die Arbeit ihre psychische Gesundheit beeinträchtigt. Im besten Fall ändert sich etwas an der Situation und im schlechtesten Fall kann sie bei einer allfälligen Schlichtungsverhandlubg auf dieses oder mehrere Gespräche verweisen. Und wie gesagt, wenn möglich auch innerhalb des Unternehmens an eine höhere Stelle eskalieren. Dein Vorgsetzter muss sich ebenfalls vor der Geschäftsleitung rechtfertigen.

Es gibt sehr gute Stellen, die kein grosses Geld kosten. Auch für Frauen speziell. Frag doch sonst mal hier nach: www.frauundarbeit.ch

Es lohnt sich vielleicht bei der DFA Zürich oder eine ähnliche Stelle im Kanton Luzern nachzufragen. Dort sind meistens Juristen, die eine erste Rechtsberatung anbieten können.

Danke Anabah für deine ausführliche Antwort. Es ist ein Elend... Also, die Kündigung gilt, sie wurde nun monatelang gemobbt vom Boss, aber wie weist man das nach... keine Chance. Eigentlich will sie nur noch weg, ab liebsten sofort - aber natürlich mit bezahltem Lohn bis Ende Kündigungsfrist. Wir werden nun mal einen Anwalt kontaktieren und sehen, was da rauskommt. Einen grossen Prozess können wir uns nicht leisten. DAs sind dann wohl die Kleinbürger-Me2 Geschichten.

Hallo
Das klingt gar nicht gut & tut mir leid, dass dies deiner Freundin passiert ist!
Nun, es gibt einiges zu beachten.
Darum würde ich euch als 1. einen guten Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht empfehlen, z.B. aus dem Haus Beobachter.
2. Eine Kündigung kann immer ausgesprochen weden vom AG, fragt sich einfach, ob es missbräuchlich war.
3. Wenn ja, gilt die Kündigung trotzdem
4. Missbräuchlichkeit zu beweisen ist nicht so einfach vor Gericht.
4. Mein Rat: Sie soll sich krank schreiben. Zwar kann dann tatsächlich während der Krankheitszeit nicht gekündigt werden, bzw. es gilt dann eine Sperrfrist.
5. Wie lange diese dauert hängt davon ab, wie lange sie angestellt war. So kommt die Zürcher oder Berner Skala zur Anwendung. Google mal danach.
6. Es kann ihr nicht nachteilig ausgelegt werden, wenn sie krankgeschrieben ist - im Gegenteil, das ist ja zu ihrem Schutz!
7. Ein schlechtes Arbeitszeugnis umgehend korrigieren lassen.
8. Bei Streitereien an die Schlichtungsstelle gehen (gratis)
Ich hoffe, das hilft mal was!
Viel Glück und Mut, sich zur Wehr zu setzen wünsche ich ihr!

Vielen Dank an alle. Untentgeltliche RA haben wir kontaktiert, das waren Jus-Studierende, die leider nicht wirklich was sagen konnten...
Es gibt so eine Liste von Punkten, was Vorgesetztenmobbing ist - meine Freundin kann da ganz schön viel abhaken... bloss, wie beweisen? Vor Krankschreibung hat sie auch Angst, weil sie meint, das könne ihr später zur Last gelegt werden. Dabei leidet sie echt, ich seh es ja.
@Kashida - wie meinst du, die Kündigungsfrist würde sich dann verlängern? Auch, wenn sie die Kündigung schon erhalten hat?
Es gibt in ZH ein Anwältin, R. Bärtschi, die soll spezialisiert sein auf sowas. Wir haben halt auch Angst vor den Kosten...
Hallo...
1. Eine Krankschreibung kann ihr später nicht nachteilig werden, da es im Zeugnis nicht erwähnt werden darf (es sei denn sie war mehrheitlich während der Anstellung krank) und wenn sie ihre Referenz gut aussucht besteht da auch kein Risiko. Zudem sind die "Kosten" eines Burn-outs für sie wesentlich höher!
2. Die Kündigung wird unterbrochen und um die Dauer der Krankheit verlängert, da der Arbeitgeber gekündigt hat.
3. Ich empfehle euch mit Gudrun Österreicher (Partnerin bei burckhardt AG) Kontakt aufzunehmen. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und eine sehr besonnene Person. Sie könnte euch sagen, ob es sich zu prozessieren lohnt eben wegen Beweisschwierigkeiten, Kosten, etc.
Ich hoffe, das hilft. Und alles Gute für deine Freundin!

Ich habe mit einem Personalverband sehr gute Erfahrungen gemacht. Die stehen dir auch bei, wenn du noch nicht Mitglied bist, was du -aber nachholen kannst. Mir hat das in einer sehr schwierigen Situation sehr geholfen.

In der Regel gibt es in fast jeder Gemeinde/Region der Schweiz eine unentgeltliche Rechtsberatung (als erster Schritt/erste Orientierung).
Schau mal hier: www.bern.ch
Dort ist die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland aufgeführt, welche auch in arbeitsrechtlichen Fragen unentgeltliche Rechtsberatung anbietet.

1. Deine Freundin kann sich aus psych. Geünden krank schreiben lassen.
2. Arbeitsrechtsanwalt:
www.arbeitsrecht-fachanwalt.ch
RA Nötzli ist ein Arbeitsrechts-Profi
Alles Gute!!
ACHTUNG: Das verlängert aber die Kündigungsfrist jeweils um 1 Monat.

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