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ich würde mich auf jedenfall bei der SVA melden resp. anmelden, da du den grossen teil deines einkommens selbständigerwerbend resp. freischaffend verdienen willst, so wie ich dich verstanden habe. da kommt mit ab und zu einer stellvertretung zu wenig für die AHV zusammen.
jeder arbeitgeber der selbständigerwerbende anstellt, ist bei einem honorar von CHF 2'300.- im Jahr theoretisch verpflichtet, deine selbständigkeit zu überprüfen, da er bei einer überprüfung (solltest du nicht bei der SVA angemeldet sein) die AHV für beide teile nachzahlen müsste und deinen teil dann im nachhinein bei dir einfordern könnte.
auch ist meistens mehr geld bei den geschäften für selbständige vorhanden, als wie wenn sie dich für eine kurze zeit anstellen müssten, weil du nicht bei der SVA bist.
hier ein paar merkblätter der AHV
www.ahv-iv.info
SVA
www.svazurich.ch
im künstlerischen bereich gibt es je nachdem einige abweichungen, deswegen würde ich mich unbedingt bei den beiden stellen erkundigen.
normalerweise werden selbständigerwerbende bei einem verdienst ab CHF 100'000.- im jahr MwSt.-pflichtig. im künsterischen bereich ist es, soweit ich weiss, auch nochmals etwas anders geregelt. würd ich aber auch abklären.

wenn du mehr als 2000 CHF / 2500 CHF im Jahr verdienst, dann kannst/musst du dich bei der SVA als selbstständig im haupterwerd anmelden. Die leute die dort arbeiten, kennen sich gut mit all dem aus, sind sehr nett, und helfen immer gerne weiter. erkundige dich doch dort mal, wo du was bezahlst um kene löcher zu haben,

wenn du ein gewisses grundeinkommen im jahr als angestellte hast, ist deine AHV dadurch abgedeckt. wie hoch das grundeinkommen sein muss, musst du bei einer fachstelle nachfragen...
für die steuern benötigst du eine erfolgsrechnung zum jahresabschluss, also deine einnahmen abzüglich ausgaben.
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