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We Talents

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Urban Pro
Ort Zürich
Gegründet 2021
Follower 21
Freelancer:in: Wie sorgst du richtig vor?

Freelancer:in: Wie sorgst du richtig vor?

Es ist so schnell passiert. Du hast allen Mut zusammengenommen, hast dich selbstständig gemacht, hast ganz erwachsen die wichtigsten Geschäftsrisiken versichert, zahlst zähneknirschend deine Beiträge an die AHV und legst vorbildlich Geld für die Steuerrechnung zur Seite. Was jetzt noch auf dem Konto übrig bleibt, kannst du verprassen. Richtig?Falsch! Beziehungsweise nicht falsch, aber leider auch nicht besonders vorausschauend. Solange du angestellt bist, fliesst jeden Monat automatisch ein Teil deines Lohns in die AHV und die Pensionskasse. Noch viel besser: Der Arbeitgeber zahlt mindestens den gleich hohen Betrag für dich in die beiden Vorsorgeinstitutionen ein, kümmert sich um die Berechnung der Beiträge und wickelt alles administrativ ab. Herrlich. Von so einem 360-Grad-Service können Selbstständige nur träumen. Denn als Freelancer:in musst du selbstverständlich auch das Thema Vorsorge selbst in die Hand nehmen.1. Säule: AHV-Pflicht auch für SelbstständigeDie Beitragssätze liegen im Moment bei zehn Prozent, die du als Selbstständige:r vollumfänglich selbst tragen musst. Verdienst du weniger als 57’400 Franken pro Jahr, gelten reduzierte Sätze – wobei der Mindestbetrag 503 Franken beträgt.Die erste Säule dient unter anderem der Existenzsicherung im Alter. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort «Existenz», denn nur mit der AHV-Rente allein dürfte es später finanziell knapp werden. Die minimale AHV-Rente liegt im Moment bei 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente bei 2390 Franken. Diesen Betrag bekommst du aber auch nur dann, wenn du brav jedes Jahr einbezahlt hast.Lange studiert und keinen Mindestbeitrag einbezahlt? Abzug! Zwei Jahre im Ausland gearbeitet und dich nicht der freiwilligen AHV angeschlossen? Sorry, Reduktion der Rente. Beitragslücken sind echt fiess, denn pro fehlendem Beitragsjahr geht mindestens 2,3 Prozent deiner Rente flöten.Tipp: Um Beitragslücken zu vermeiden, lohnt es sich, alle paar Jahre einen Auszug deines individuellen Kontos bei der AHV-Ausgleichskasse zu bestellen.Alles kann, nichts mussSoweit so simpel. Sobald es allerdings darum geht, den freiwilligen Teil deiner Vorsorge zu planen – nämlich die Beiträge in die 2. und/oder 3. Säule – wird es etwas komplizierter. Denn in diese Entscheidung sollten unter anderem Faktoren wie die Dauer bist zu deiner Pensionierung, die Auszahlungsform – also Rente oder Kapitel –, die Höhe deines Einkommens und die damit verbundenen Möglichkeiten der Steueroptimierung sowie die mit den Vorsorgebeiträgen einhergehenden Versicherungsleistungen einfliessen.Bist du schon überwältigt und willst den Kopf in den Sand stecken? Verständlich. Gerade wenn du in deinen Zwanzigern oder Dreissigern bist, scheint die Pension noch dermassen weit entfernt, dass es ein Leichtes wäre, das Thema zur Seite zu schieben und dein Geld in lustigere Dinge zu investieren. Je weiter die Pension allerdings entfernt ist, desto länger wird damit auch dein Anlagehorizont und desto mehr kannst du vom Zinseszinseffekt profitieren. Haben wir dich schon wieder verloren? Ok. Wir hören ja schon auf. Deshalb zuerst Mal die Basics.2.Säule: Freiwillige Pensionskassenbeiträge für SelbstständigeBeiträge an die Pensionskasse sind für Selbstständige nicht obligatorisch. Da die AHV-Rente aber bekanntlich relativ knapp ausfällt, lohnt es sich unter Umständen, dich freiwillig einer Pensionskasse anzuschliessen. Das kannst du beispielsweise über die Vorsorgeeinrichtung deines Berufsverbands oder eine Sammelstiftung tun. Hol aber unbedingt Offerten verschiedener Institutionen ein. Die Gebühren können stark variieren.Tipp: Wenn du nach der Kündigung deiner Stelle aus deiner bisherigen Pensionskasse austrittst und dich keiner neuen Pensionskasse anschliesst, musst du dein Vorsorgeguthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen.3.Säule: Darfs noch etwas mehr Vorsorge sein?Bei der 3. Säule wird zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden. Warum auch nicht, das Thema ist ja nicht ohnehin schon kompliziert genug. Gebundene Vorsorge nennt sich die Säule 3a deshalb, weil du deine Ersparnisse frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen kannst.Gute Nachricht: Die Einzahlungen in die Säule 3a lassen sich von den Steuern abziehen. Wenn du als Selbstständige*r keiner Pensionskasse angeschlossen bist, kannst du bis zu 20 Prozent deines AHV-Einkommens – beziehungsweise maximal 34 416 Franken – einzahlen. Weniger gute Nachricht: Mit der Säule 3a sparst du zwar fürs Alter, aber nicht für den Fall, dass du erwerbsunfähig wirst. Es kann sich deshalb lohnen, sowohl in die erste wie auch in die zweite und dritte Säule einzuzahlen und so nicht nur gut vorzusorgen und Steuern zu sparen, sondern dich auch gegen die finanziellen Folgen von Erwerbsunfähigkeit zu versichern.Tipp: Lass dich im Zweifelsfall von einer unabhängigen und qualifizierten Vorsorgeberaterin unterstützen. Der Verein BVG erteilt beispielsweise kostenlos Auskunft zu Fragen über Pensionskasse oder Vorsorge.Mit diesen Tipps kannst du das Thema Vorsorge mit gutem Gewissen auf die Seite schieben und dich deiner Kernaufgabe widmen. We Talents hilft dir und matcht dein Freelancer:innen-Profil mit potenziellen Auftraggeber:innen.Verwandle deine Skills in Chancen oder finde passende Talente.We Talents ist der erste Schweizer Matchmaking-Marktplatz, auf dem die Skills das Sagen haben. Hier zeigen Talente was sie können. 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