Kommentare

Du hast deine Frage bereits selbst beantwortet. Wenn du deinen Steuersitz nach Zürich verlegst, dann ist Zürich dein Lebensmittelpunkt und somit bist du nicht mehr Wochenaufenthalter und kannst demzufolge auch nichts in Abzug bringen. Aber da du sagst, dass du eh kaum was verdienst, sollte es, sofern du weniger als den Freibetrag verdienst, eh nichts ausmachen. Ausserdem sind die Zürcher Steuern im Vergleich zur Gegenleistung (sofern man das so nennen will) nicht sonderlich hoch (vgl zB Bern, Basel oder Genf).
... als kleiner Zusatz: Wochenaufenthalter bedeutet auch, dass das Zimmer/die Wohnung am Wochenende nicht bewohnt ist und kann kontrolliert werden. In einigen Städten mehr als in Anderen.
Beim Wechsel des Hauptsteuerdomizils nach ZH fällt auch ein Aufenthalt am Wochenende von dir in ZH nicht mehr ins Gewicht, da du ja den "richtigen Status" hättest.
Hat alles Vor- und Nachteile, muss auf deine individuelle Situation passen.
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