Kommentare

"wenn sich ein paar für die Wohnung anmelden, dann muss die Verwaltung die Wohnung vermieten." Ds stimnmt so nicht - die Verwaltung muss die Wohnung überhaupt nicht vermieten. "Ich habe auch mal gehört, dass man bei mehreren Interessenten alles an die Verwaltung übergeben muss. Laut einer Nachbarin wird das oft in großen Wohnkomplexen gemacht. Das stimmt natürlich gar nicht :D Wir selbst wohnen in einem für die Münchner Verhältnisse ziemlich großen Haus (sieht etwa wie dieses aus www.demos.de aber mit 4-5 Etagen höher) und haben überhaupt keine Probleme bei der Untervermietung gehabt. Wir haben sogar die Verwaltung kontaktiert und laut der Firma wird so etwas nie und nirgendwo gemacht. :)

"wenn sich ein paar für die Wohnung anmelden, dann muss die Verwaltung die Wohnung vermieten." Ds stimnmt so nicht - die Verwaltung muss die Wohnung überhaupt nicht vermieten. "
Ich habe auch mal gehört, dass man bei mehreren Interessenten alles an die Verwaltung übergeben muss. Laut einer Nachbarin wird das oft in großen Wohnkomplexen gemacht. Das stimmt natürlich gar nicht :D Wir selbst wohnen in einem für die Münchner Verhältnisse ziemlich großen Haus (sieht etwa wie dieses aus www.demos.de aber mit 4-5 Etagen höher) und haben überhaupt keine Probleme bei der Untervermietung gehabt. Wir haben sogar die Verwaltung kontaktiert und laut der Firma wird so etwas nie und nirgendwo gemacht. :)

Diverse wichtige Informationen gehen aus dem Post von Muta nicht hervor: Wie sind die ordentlichen, vertraglichen Kündigungsfristen, mit welcher Frist hat sie die Wohnung gekündigt.
Eine Kündigung z.B. auf nur 20 Arbeitstage hinaus (diese Bedingung ist im übrigen in den Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag seit Jahren explizit festgehalten und so ist auch die Rechtssprechung) ist sehr kurzfristig. Zuerst muss ja ein Nachfolger (der dann für seine Wohnung wohl in 10 Tagen einen Nachmieter finden soll...?) gefunden werden, der bereit ist, so kurzfristig einzuziehen. Dann muss die Anmeldung (sofern vollständig / komplett) ja auch geprüft, Referenzpersonen erreichbar sein und ein Mietvertrag erstellt werden. Hinzu kommen die Zustellungsfristen seitens Post. Also alles seeeehr knapp. Ist es zudem eine Verwaltung, also keine Privatperson, ist davon auszugehen, dass Muta's Kündigung ja nicht die einzige ist, die zu bearbeiten ist. Ist es eine Privatperson, hat diese ja auch noch andere Dinge zu tun, als sich vollamtlich um diese kurzfristige Kündigung zu kümmern.
Per wann eine Wohnung weitervermietet wird, entscheidet nun halt mal der Eigentümer / Verwaltung und nicht der Mieter.

3 Mieter oder Mieterinnen vorschlagen, die die Wohnung zu den jetzigen Konditionen übernehmen will und kann.
Hier kannst du nachlesen:
www.mieterverband.ch

und sonst erkundigt euch doch beim mieterverband. da gibt es extra vorlagen für die nachmietersuche und die helfen euch auch, falls eure vermieter keine einsicht zeigen.

Darf ich mehr über die Wohnung erfahren? Bin interessiert!!
Wie ist der Ausbaustandard? Hat es Balkon? Wo ist es? :-)
Meine Wohnung hier nähe Albisriederplatz bringe ich schnell weg, auch ausserterminlich! ;-)

"wenn sich ein paar für die Wohnung anmelden, dann muss die Verwaltung die Wohnung vermieten." Ds stimnmt so nicht - die Verwaltung muss die Wohnung überhaupt nicht vermieten. Aber Muta muss in diesem Fall nicht mehr bezahlen! ;-)

Ja ich denke die Verwaltung will in dieser Zeit renovieren, wie Livanto beschreibt, dennoch sehr unseriös und unfair, dass du für diese spanne haften muss. Publiziere doch gleich deine Wohnung hier und überall, nur wenn du ab sofort gekündigt hast. Nachfrage gibt es genug und wenn sich ein paar für die Wohnung anmelden, dann muss die Verwaltung die Wohnung vermieten.
Ich hatte vor ein paar Monaten die selbe Situation, (laut vertrag darf ich nur im April und September kundigen) Als ich mit die Verwaltung sprach, sagten sie mir, ich darf nur ab sofort raus, wenn sich ein Passender Kandidat sich für die Wohnung anmeldet. 3 tage später war die Wohnung weg.
Viel Glück!

ist genauso wie zinemin schreibt. scheint als hättest du früher fragen sollen!
Ist denn der Vertrag nun gekündigt oder nicht? dein Text lässt vermuten ja - falls dem so ist, hast du wahrscheinlich mangels besseren Wissens zu früh gehandelt.
wenn nicht, kannst du auch jetzt noch ausschreiben und ausserterminlich raus, sobald der Nachmieter gefunden ist, der die Rahmenbedingungen erfüllt.
Sollte ja für diese Loge kein Problem sein...
Falls das alles mündlich ablief, rufst am besten an und sagst, wie du es nun zu machen gedenkst, vielleicht erlassen sie dir dann die Miete, weil sie den November eh für Renovationen vorgesehen haben und lieber ab Dezember für 1'500 vermieten... ;-)

Hä, das versteh ich nicht... Um einen Nachmieter zu bringen, musst du ja nicht die Erlaubnis der Verwaltung haben! Du musst nur eine einzige Partei vorschlagen, die bereit ist den Vertrag zu den aktuellen Konditionen zu übernehmen und solvent ist, und du bist raus aus der Sache. Egal, ob die Verwaltung die vorgeschlagene Partei nimmt oder nicht, das ist dann ihr Problem.
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