Kommentare

Liebe Liesa
Als mein Freund und ich auf Weltreise waren, haben wir beide unsere Wohnungen (er in BE, ich in ZH) mit UMS (Untermieter Service - https://www.ums.ch) vermietet und wir waren vom Service begeistert.

Hallo!
Obwohl ich einmal sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe (Untermieter bezahlte die Miete nicht) und daran selber schuld war (man sollte halt ein Depot verlangen), überlege ich mir meine Wohnung auch unterzuvermieten.
Das Gesetz sagt, dass diese erlaubt ist, sofern man die Personalien des Untermieters der Verwaltung schickt und das macht man ja auch. Wobei ich bei einem Punkt nicht mit dir einige bin, ich würde meine Wohnung günstiger vermieten. Gut, deine ist Möbliert, ich brauche meine Möbel selber und habe nicht das Geld mir welche zu mieten (ja, auch das gibt es).
Ich verstehe überhaupt nicht wieso es leere Wohnungen gibt, resp. solche, die fast niemand interessieren. Vor Jahren hatte ich Mühe meine 1-Zimmerwohnung zu vermieten, das war mir schon von Anfang an klar. Aber meine heutige Wohnung ist nicht einmal so übel. Ja, es ist halt nicht direkt in der Stadt, aber trotzdem ist man hier nicht abgeschnitten.
Untermiete ist nicht schlecht für einen Interessierten. Man braucht keine Betreibungsauskunft und ich würde mich jetzt, nach seriöser Abklärung, unter Umständen auch auf eine Mietzinsgarantie einlassen.
Ich wünsche dir viel Glück und schöne Ferien!

Hallo
Ich bin von der Firma airhosted und wir vemieten Wohnungen unserer Kunden auf Airbnb, wenn diese verreisen und keinen traditionellen Untermieter finden. Vor allem bei ein paar Wochen Abwesenheit kann dies schwer werden, einen geeigneten Untermieter zu finden.
Wir können dort Abhilfe schaffen und auch schon ein paar Wochen erfolgreich decken.
Bezüglich den Einnahmen solltest du nicht mehr als die Miete plus max 20% Aufschlag verlangen. Auch darf dir die Verwaltung prinzipiell die Untermiete nicht verbieten. Wir von airhosted helfen hierbei auch, die Erlaubnis vom Vermieter zu erhalten, da wir wissen, auf was geachtet werden muss.
Für mehr Infos zu airhosted kannst du gerne unsere Webseite www.airhosted.ch besuchen.

Der Mieterverband hat mir gute Infos gegeben, Gratisberatung, viel Erfolg:)

"Natürlich nicht"... ?: upsala schreibt ja in seinem Post unmissverständlich "gemäss Gesetz"...
Und das ist eben schlichtwegs falsch!
Es ist in keinem Gesetz geregelt, wieviel ein allfälliger Untervermietungszuschlag betragen darf. Ebensowenig was "gebräuchlich" sein soll.

Die genauen Bestimmungen zu den jeweiligen Untervermietungskonditionen stehen in Deinem Mietvertrag (im Anhang). Wie schon gesagt, kann die Untermiete nur verboten werden bei finanziell übermässigem Gewinn (20% mehr für Möblierung ist ok) oder Zweckentfremdung. Eine Verlängerung (wenn für 1 Jahr befristet seitens der Verwaltung), kann auch ohne Probleme gemacht werden. Es bedingt da einfach eine weitere Benachrichtigung der Verwaltung.
Ich habe meine Wohnung untervermietet und würde es nicht wieder tun. Schlechte Erfahrungen gemacht.
Gaaaaanz wichtig: genausten die Details von worst-case scenarios (auch was Deine Möbel betrifft) und ein Ubergabeprotokoll machen. Und natürlich eine Kaution von 3 Monatsmieten auf ein Sperrkonto einrichten!

Der Mieterverband ist nicht das Gesetz!
Tja, lieber peterrueegg, richtig gestellt hast du leider gar nichts. Du hättest ja anstelle der letzten 6 Zeilen "blabla" die rechtliche Situation erläutern können: was darf man denn, wenn es gesetzlich keine Vorschriften gibt?
upsala, lies doch was ich geschrieben habe und verbreite nicht noch mehr Deiner Falschinformationen und -interpretationen!
Es macht keinen Sinn und ist demzufolge reine Zeitverschwendung, mit jemandem wie Dir eine Materie zu diskutieren, von der Du offensichtlich absolut keine Ahnung hast.
Im Hinblick auf weitere Mitleser, sind aber genau solche Missinformationen richtigzustellen.
OK, peterrueegg, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass man x-beliebigen Möblierungsaufschlag auf den Mietpreis geltend machen kann? Wenn es nämlich weder Gesetz noch gebräuchliche Praxis gibt, dann kann man ja machen, was man will? Das ist allerdings nicht das, was mir der Mieterverband und mein Vermieter gesagt haben. Aber gut, die sind ja auch nicht das Gesetz, also muss man auch nicht auf die hören. Wunderbar!
Nein, natürlich nicht. Aber der Mieterverband wie auch der Verlag Mietrechtpraxis setzen sich mit dem Gesetz auseinander und würden wohl nicht solche Infos verbreiten, wenn es gesetzeswidrig wäre. Aber du kannst als Experte gerne den Gesetzesabschnitt posten, der einen Möblierungszuschlag verbietet. Dann sind wir alle im Bilde. Ich vermiete meine Wohnung seit rund 8 Jahren immer wieder unter, habe es nicht nur mit dem Vermieter sondern auch dem Mieterverband abgesprochen und alle waren sich einig, dass es völlig legal und gebräuchlich ist, bis 20% auf den Netto-Mietzins für Möblierung zu schlagen.

- Die Verwaltung muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, solange du nicht widerrechtlich die Wohnung untervermietest (Profit, an zu viele Personen, für gewerbliche Zwecke) kann sie nichts dagegen tun.
- Haften tust immer du, vollumfänglich.
- Wenn du die Wohnung möbliert untervermietest darfst du eine Zuschlag darauf machen, ansonsten nicht. Dies würde ich auch so im Untermietvertrag festhalten.
- Prüfe die Personen oder wende dich an dieses Unternehmen, welche das ganze für dich in die Hand nimmt, dann hast du Ruhe
- Wenn du das alleine machst, dann alles wichtige im Untermietvertrag am Schluss bei weitere Abmachungen festhalten: worstcase-szenarien etc.
- Formulare findest du im Internet und da auch noch reichlich Informationen
- Und die Wohnung kriegst du garantiert untervermietetet ..
Ein gutes Gelingen und eine gute Reise wünsch ich dir.

Frage beim Mieterverband an, die können dir sicher helfen. Viel Erfolg:)

...(fast) alles zum thema untermiete: www.beobachter.ch

Es würde mich von diesen zwei "Spezialisten", die scheiben, dass bei einer Untervermietung 20 % mehr als der eigene MZ verlangt werden darf, ja schon interessieren, in welchem Gesetz und in welchem Artikel dies stehen soll!
Dies ist nämlich falsch und steht in keinem Gesetz.
Eine Untervermietung soll immer nur ein temporärer Zustand sein und darf nicht den Zweck haben, aus dem Mietobjekt zulasten des Eigentümers einen Profit zu schlagen.
oder hier beim Mieterverband: www.mieterverband.ch
Na hier z.B.: www.mietrecht.ch

Wie bereits "alleswirdgut" geschrieben hat, kann du gemäss Gesetz 20% für die Möblierung auf den Nettomietzins schlagen. Vermieter muss über die Personalien des Untermieters, den Vertrag sowie die Dauer der Untermiete in Kenntnis gesetzt werden. Du musst zudem die Absicht haben, wieder in die Wohnung zurück zu kehren, bist aber in Bezug auf Zeitraum frei. Wichtig ist zu wissen, dass du trotzdem immer noch haftest, auch für Schäden und das Benehmen deines Untermieters. Wenn der z.B. ständig Lärm in der Nacht macht, oder sonstigen Anlass zu Reklamationen der anderen Mietern gibt, kann der Vermieter theoretisch den Mietvertrag per nächsten Kündigungstermin kündigen. Auch bist du weiterhin für die Überweisung der Miete verantwortlich, sprich, wenn dein Untermieter nicht bezahlt, musst du die Miete trotzdem entrichten. Meine Erfahrungen sind eigentlich immer gut gewesen, allerdings habe ich die Untermieter auch auf Herz und Nieren geprüft (Betreibungsamtauszug, Referenzen, Arbeitgeber, Privathaftpflichtversicherung, etc.). Wenn du möglichst nichts mit all dem zu tun haben willst, gibt es eine Agentur, die das alles für dich übernimmt (inkl. Inkasso); allerdings verlangt die vom Untermieter einen Zuschlag auf die Miete. Für dich kostet es aber nicht mehr. Die Firma heisst UMS und ich habe sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht und konnte so sorgenfrei 6 Monate um die Welt tingeln.

Hi. Ich vermiete meine Wohnung regelmässig unter und hab nie schlechte Erfahrungen gemacht. Ich inseriere jeweils auf ronorp, hat jedesmal geklappt. Bezüglich Miete: gemäss Mietrecht darfst du max. 20% auf deine Miete schlagen, dies für den Gebrauch deines Mobiliars. Und die Vermietung muss darüber informiert werden. Viel Glück

Meiner Meinung nach, sieht das Mietrecht nicht vor, dass Du mehr für Deine Wohnung vom Untermieter verlangst, als Du selber für die Miete bezahlst. Check das, bevor Du Dich in Schwierigkeiten bringst. Ach muss der Vermieter normalerweise seine Einwilligung geben, obwohl Untervermieten grundsätzlich erlaubt ist.
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