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Schwerfällig sind sie zum Teil bei der LVZ....Nur das alle Wohnungen ausgeschrieben werden, das stimmt nicht! Die Stadt überprüft zuerst ob man sie als Tauschwohnung nehmen könnte. In eine 3-Zimmerwohnung kommen übrigens nur Familien mit Kinder rein, oder ein Alleinerziehender Elternteil. Finde ich auch ok.
Das Beste daran ist, dass die Stadt keine Kaution will. Bei der letzten Abnahme war eigentlich alles ziemlich friedlich. Da habe ich schon sehr viel schlimmeres erlebt bei einer Immobilienfirma.

meine erfahrungen haben gezeigt, dass die stadt als vermieterin nicht pingeliger ist, wie eine privates unternehmen. ich würde euch empfehlen ein reinigungsinstitut mit abnahmegarantie zu beauftragen und für mängel welche ihr schon seht (die müssen euch schon bewusst sein, ansonsten würdet ihr nicht eine solche frage stellen), die lebensdauertabelle des miterschutzverbandes zu studieren. solltet ihr hierzu fragen haben, kontaktiert vorgängig den MV und fragt nach, dann habt ihr bei der übergabe bereits etwas in der hand und falls dann doch probleme auftauchen sollten, ist der MV schon mal informiert und kann euch sicher weiterhelfen.

Die Regeln bei der Stadt sind nun mal so, dass frei werdende Wohnung, ob dies sinnvoll ist, oder nicht (ein absoluter Schwachsinn), ausgeschrieben werden müssen und dann Hunderte (erfolglos...) diese anschauen...
Wurde die Wohnung nicht katastrophal zugerichtet, sind auch keine hohen Instandstellungskosten zu befürchten. Es gibt wohl keine mieterfreundlichere Verwaltung als die der Stadt Zürich!
Grundsätzlich ist der Beizug eines Mieterschutzmitarbeiters der Stimmung definitiv abträglich. Zudem macht dieser nichts anderes, als ebenfalls ein Wohnungsabnahmeprotokoll aufzunehmen...
Dass ein Protokoll, in dem unter Umständen auch schon klar frankenmässig ausgewiesene Forderungen vermerkt sind, man bei Nichteinverständnis nicht unterschreibt (wie dies angeblich dolls gemacht hat. Da fragt man sich, wie da gefuhrwerkt worden sein muss, dass Instandstellungen für CHF 16'000.00 erforderlich waren...!!!) oder nur unter Vorbehalt, ist ja wohl logisch.

Hallo
Mein Mann und ich leben auch in einer Wohnung der Stadt ZH. Nun brauche ich aus gesundheitlichen Gründen eine Wohnung mit nur einer Duschkabine und ohne Badewanne. Weiss jemand von euch ob die Stadt überhaupt solche Wohnungen vermietet?
Danke und Gruss

Ich hatte auch mal eine Wohnung der Liegenschaftenverwaltung Stadt ZH, die Wohnungsabgabe war absolut problemlos. Bei mir war das einfach der Hausabwart, welcher mit meiner Nachmieterin und mir die Räume abnahm. Der Parkett hatte einige Dellen und auch sonst war die Wohnung in meinen Augen sauber, aber halt mit ein paar Abnutzungsspuren. Ich hatte zuerst etwas Panik, dass die irgendwie besonders streng seien, aber es war eine völlig normale Wohnungsübernahme, ich musste für nichts aufkommen.
Willst du den Mieterschutz nicht erst dann einschalten, wenn es wirklich hart auf hart kommt? Ich würde die Wohnungsübernahme zuerst abwarten. Wenn ihr zusammenlegt, könnt ihr euch ein Reinigungsinstitut mit Abnahmegarantie leisten.

Tja, die genauen Regeln sind eben manchmal sehr dehnbar. Hab auf dem Netz einen Bericht des Ombutsmannes gelesen, worin die Verwaltung der Stadt Zürich versucht hat der Mieterin die gesammten Kosten für eine neue Badewanne überzuwälzen, obwohl diese schon zu alt war und die Verwaltung vollumfänglich für die neue Badewanne hätte aufkommen müssen...
Die Leute vom Mieterschutz sind nicht irgendwelche Anwälte oder so, sondern helfen dir einfach bei der Abnahme, damits hinterher keine Probleme gibt.
Doch wahrscheinlich hast du recht. Falls es Dinge gibt, mit denen man nicht einverstanden ist, kann man ja immer noch jemanden dazuziehen.

da gibts ganz genaue regeln, wie eine wohnung zu hinterlassen ist. daran müsst ihr euch einfach halten, dann gibts nichts zu diskutieren. gleich mit mieterschutz aufzufahren finde ich ziemlich überrissen. für reparaturkosten müsst ihr allenfalls anteilmässig aufkommen, je nach alter der wohnung und dauer des mitverhältnisses.
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