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Guten Morgen
Dein:e Untermieter:in soll eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen. So muss sie nicht zahlen, wenn sie einen Schaden an deiner Wohnung anrichtet und es belastet die Beziehung nicht. Liebe Grüsse

Salut Sibyscha
Ich empfehle Dir, einen Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer zu machen. Dies würde Dir bei Problemen erlauben, den Vertrag innerhalb 14 Tagen aufzulösen. Du könntest aber auch eine abweichende Kündigungsfrist z. B. 1 Monat festlegen.
In ein möbliertes Zimmer gehört ein Bett, ein Schrank, ein Stuhl und ein Tisch.
Die Miete ist meiner Meinung nach als Einkommen zu versteuern, dafür sollte sich Dein Eigenmietwert reduzieren
Liebe Grüsse
Renée

Untermiete ist nicht steuerpflichtig da es sich um eine Reduktion deiner Mietkosten handelt. Gehört daher nicht in die Steuererklärung. Abgesehen davon teile ich gottis Meinung, dass es einen Untermietervertrag braucht. Findest du hier www.mieterverband.ch
Viel Glück.

Hoi Sibyscha
-klassisch einen Untermietvertrag (kann man www runterladen)
-Übergabeprotokoll
-Kaution
-würde den Mietvertrag auf 6 Monate begrenzen, falls es nicht passt
-danach kannst Du Dich entscheiden begrenzt wieder zu verlängern oder unbefristet
-ist Einkommen daher in der Steuererklärung anzugeben
-besprechen wie die Rahmenbedingungen der Nutzung der gemeinsamen Wohnung ist
-schlussendlich braucht es auch viel Glück den passenden MitbewohnerIN zu bekommen.
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