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ps einstelltage solltest du dann keine mehr bekommen, so wars bei mir nach 1 jahr weg

ja kannst du machen. wenn zb der 31.05.2021 dein letzter arbeitstag ist, musst du dich einfach spätestens am 31.05.2022 beim RAV anmelden, sprich vorbeigehen mit ID! du hast also 365 tage zeit. wenn du dich dann am 31.05.2022 beim RAV anmeldest, läuft ab dann deine 2 jahres rahmenfrist um deine taggelder zu beziehen, wieviele es dann auch sind, 240 oder k.a. wieviel :)

Ich habe auch 2 Monate Auszeit genommen und mich dann beim RAV angemeldet. Bei mir wurden die Bewerbungsbemühungen für die letzten 3 Monate vor der Anmeldung angeschaut, und da sollten es schon ca. 10 Bewerbungen pro Monat sein. Da ich nur ca. 5 Bewerbungen schrieb einen Monat vor Abreise und während der Reise gar keine, gabs Einstelltage.


Seit wann bekommt man Tagesgelder, wenn man sich im Ausland fortbilden möchte und dort auch wohnt? Habe davon noch nie etwas gehört.
Ich habe von möglichen Taggeldern nach dem Auslandaufenthalt gesprochen, nicht während und habe auch die Frage von Tina so verstanden :)

Liebe Tina, ich hab selbst vor ca. 4 Jahren gekündigt und war 8 Monate am Reisen. Ich habe in den 8 Monaten jeden Monat 10-12 Spontanbewerbungen gemacht, darin gesagt dass ich auf Reisen bin und ich Interesse hätte wenn ich zurück komme und dies auf einer Excelliste festgehalten. Beim RAV fand meine Beraterin es gut, dass ich meine Sprachkenntnisse aufgebessert habe, Einstelltage habe ich 31 erhalten wegen dem Selbstkündigen, die kannst du nur vermeiden, wenn du beweisen kannst, dass der Job nicht mehr tragbar war (gesundheitlich, Mobbing...). Ich habe im ersten Monat einen neuen Job gefunden und somit gar nichts vom RAV erhalten :)
Bezüglich abmelden von der Gemeinde - von dem würde ich abraten. Ich habe das vor 10 Jahren gemacht, als ich 1 Jahr reisen ging. Es ist ein ziemlicher Aufwand (musst zB die Steuern begleichen vor Abreise sowie die Krankenkasse zu einer weltweiten wechseln, die obligatorische CH KK kannst du nur haben, wenn du hier auch gemeldet bist...). Wenn du über ein Jahr geht, musst du dich glaube ich sogar abmelden, aber grad unter einem Jahr (was ja auch fürs RAV Taggeld noch wichtig ist, dass du dann zurück bist:) fand ich den Aufwand und das Administrative doch eher viel :) Ich würde dir raten angemeldet bleiben zB mit Anschrift bei den Eltern oder Bekannten und jemandem eine Vollmacht geben für deine Konten, die Steuern werden ja eher klein sein ohne Lohn und dann würde ich noch den Minimumsbetrag der AHV/IV zahlen, damit keine Lücke entsteht. Auch eine Unfallversicherung würde ich unbedingt noch abschliessen, dies ist ja meist vom Arbeitgeber gedeckt dh brauchst du das zusätzlich. Sowie eine Reiseversicherung wäre sicher auch gut!
Viel Spass auf jeden Fall - bei mir hat sichs sehr gelohnt und ich würde es immer wieder machen :)

Ich habe deine Frage verstanden, du hast ja geschrieben NACH DEM SPRACHAUFENTHALT, davor ist ja klar, dass keine Anmeldung möglich ist (Vermittlungsfähigkeit, Wohnsitz). Ich habe diese Erfahrung, Rückkehr nach einer langen Reise, nicht direkt selbst gemacht, antworte dir trotzdem da ich die RAV-Regularien relativ gut kenne. Wie du erwähnt hast, erfüllt sind die Kriterien für einen Bezug, wenn du ab dem Anmeldezeitpunkt zurückgerechnet in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hast. Dies unbedingt einhalten, es müssen 12 volle Monate sein, also rechtzeitig zurückkehren und auch anmelden.
Für die Bemessung der versicherten Summe werden die letzten 6 Monate vor Kündigung genommen. Je nach vorherigem Lohn hast du zudem noch Wartetage (5-20 Tage). Selber künden gibt eigentlich Einstelltage, 30 (selten bis zu 60). Dass du erst nach einem Jahr anmeldest dürfte darauf keinen Einfluss haben, bin aber nicht 100% sicher. Vor der Anmeldung musst du 3 Monate je ca. 6-10 Arbeitsbemühungen (dazu zählen u.a. auch Netzwerkkontakte (Infos an Netzwerk, dass Arbeitslos und suchend in Bereich xy)) gemacht haben und nachweisen, sonst gibt es da noch Einstelltage. Grossen Einfluss auf den Entscheid zum RAV zu gehen oder nicht, hat auch die Perspektive und Konkurrenzsituation in deinem Berufsfeld und ob du auch was ganz anderes, allenfalls schlechter Bezahltes machen würdest oder nicht, wie straight der Lebenslauf bleiben soll. Der Aufwand mit dem RAV ist aus meiner Sicht nicht wahnsinnig gross, verglichen mit der finanziellen Sicherheit, die dadurch entsteht. Nach gesetztenfalls 6 Monaten erfolglosem Suchen und 12 Monaten Sprachaufenthalt bist du für die eine Branche nicht mehr wirklich attraktiv und hast es schwer dich durchzusetzen, in einer anderen wird das kaum negativ beurteilt und dein Sprachaufenthalt hoch eingeschätzt. Bei einem guten Job in der umkämpften Privatwirtschaft ist es aus meiner Sicht für die meisten Personen ratsam sich anzumelden. Am einfachsten suchst und bewirbst du einfach unabhängig vom RAV-Entscheid die letzten 3 Monate deines Sprachaufenthalts bereits aktiv auf dem Stellenmarkt oder bemühst dein Netzwerk. Dann findest du vielleicht schon was, kennst die Situation auf dem Markt und erfüllst auch die RAV-Voraussetzungen für einen baldigen Bezug.
Bezüglich Abmeldung Gemeinde, ich war nie länger weg als 5 Wochen, nur zum Arbeiten mal 3 Monate im Ausland. Wie du wahrscheinlich bereits weisst, ist ab einem Jahr die Abmeldung obligatorisch. Darunter Geschmackssache. Ich würde es aus steuertechnischen Gründen machen, der administrative Aufwand ist in der Schweiz wohl recht überschaubar. Eine weiterlaufende Krankenkasse oder der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung ist schon ein Kostenfaktor, kann aber auch sehr wertvoll sein, ist eine Risikoabwägung und letztlich individuell. Es lohnt sich, sich da gut zu informieren. Da du nicht mehr arbeitest bist du nicht mehr unfallversichert, dies müsste der Krankenkasse hinzugefügt werden.

Hi Tina
Mega schön, dass du reisen willst um eine neue Sprache zu lernen. Hab ich vor 6 Jahren auch gemacht, Geld gespart und weg für 1 Jahr!
Wie schon andere geschrieben haben, sobald du beim RAV angemeldet bist kommen Verpflichtungen.
Wenn ich das richtig verstanden hab ist das aber nach der Rückkehr gedacht oder?
Solange du Geld hast und ein Sicherheitsnetz aus Eltern/Freunden kannst du auch warten und selber eine neue Stelle suchen. So hab ichs gelöst.
Wenn du dich aus der Schweiz abmeldest bezahlst du keine Krankenkasse, was dir viel Geld einsparen kann. Falls dann aber etwas grösseres passiert musst du ein finanzielles Polster haben bevor eine Krankenkasse dich bei der Rückkehr akzeptiert. Dieses Risiko wollte ich nicht eingehen, mein Bruder hats jeweils bei längeren Reisen über 6 Monate so gemacht, aber jedem das seine.
Viel Glück und geniesse die Zeit!

Ich war selber vor 15 Jahren (ok, schon etwas her) für 4 Monate in Australien und habe mich nach meiner Rückkehr beim RAV angemeldet. Als persönlicher Erfahrung: das ist den Aufwand nicht wert! Da du von dir aus kündigst und freiwillig einen Auslandaufenthalt machst, wirst du mit ziemlich grosser Sicherheit sowieso kein Geld erhalten. Bei mir auf jeden Fall war es so. Und der Aufwand (Papierkram; Bewerbungen schreiben für Stellen, die dich nicht interessieren; Termine beim RAV etc.) ist recht hoch, für das du am Ende whs nichts erhältst. Bezüglich Einzahlung in die AHV empfehle ich dir das Jahr so zu legen, dass du z.B. von Sommer zu Sommer gehst. So hast du die Möglichkeit das andere halbe Jahr in der Schweiz zu arbeiten und in die AHV einzuzahlen. Sorry, kenne mich nicht im Detail aus, aber das ist meine persönliche Erfahrung aus mehreren mehrmonatigen Auslandreisen.

Liebe Tina, dein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder hängt u.a. von deiner Zusammenarbeit mit dem RAV ab. Während dem Bezug der Taggelder bist du zum Nachweis der Stellensuche verpflichtet und musst vermittelbar sein. Das wäre während einem Sprachafenthalt im Ausland nicht der Fall, weswegen du dann keine Taggelder beziehen kannst. Einstelltage hättest du auch bei eigener Kündigung, das ist korrekt. Die ALTG-Versicherung hat den Zweck, dich vor einer finanziellen Notsituation bei Arbeitslosigkeit zu schützen, nicht die Finanzierung des Lebensunterhalts bei Sprachaufenhalten. Trotzdem finde ich die Idee eines langen Sprachaufenthaltes super und wünsche dir, dass du andere Finanzierungsmöglichkeiten finden wirst. Liebe Grüsse

Um vom RAV Unterstützung zu erhalten, musst du in der Schweiz wohnhaft sein. Du bekommst Termine, Kurse etc. angeboten, an welchen du teilnehmen MUSST. Wirst dich also entscheiden müssen...Aber da du ja Geld gespart hast, würde ich meine Chance nutzen und ins Ausland gehen und später dann wieder einen Job suchen.

Verstehe ich das richtig ? Du willst ein Jahr Auszeit freiwillig ! Was ich extrem toll finde aber Anspruch auf Arbeitslosengeld machen ?
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