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Es gab ab den 1.4.22 eine Gesetzänderung: Das E-bike muss mit einem Licht ausgerüstet werden, ab 2024 ist ein fix installiertes Tacho obligatorisch. Ich bin nicht ganz sicher, ob eine Nachrüstung erlaubt ist oder bereits installiert sein muss bei der Neuzulassung.

Ich hatte meins vor 7 Jahren in DE bestellt, ein gutes Angebot da Vorführmodell. Es wurde geliefert, also kann ich dir auch bei der Zollfrage nicht weiterhelfen, ich musste die (gar nicht mal so geringe) Zollrechnung einfach bezahlen.
Allerdings musste ich es tatsächlich auf dem Strassenverkehrsamt vorführen, um das Kontrollschild zu erhalten. Dazu musste es nachgerüstet werden mit den in der CH erforderlichen Dingen wie Spiegel, etc. Kein Problem, allerdings war der Motorradexperte etwas überfordert als ich mit dem Velo in die Prüfstrasse gefahren kam. Er wusste gar nicht so recht, was er alles anschauen sollte, ist dann einfach eine Runde gefahren und gut war's. Evtl. ist das inzwischen nicht mehr so exotisch, aber man muss das bedenken, sind doch auch wieder Kosten die dazukommen. Alles in allem würde ich es heute wohl nicht wieder so machen, sonder das Rad in der CH kaufen.

Hallo
Du benötigst in der Schweiz ein Versicherungs-Schild, und es ist Vorschrift ein Rückspiegel. Du selber musst immer ein Helm tragen.
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