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insurance-check.online

...die nachzahlungen in die ahv und bvg nicht vergessen

Ich meldete mich von der ch ab, schloss eine Internationale versicherung ab, so hast du am wenigsten stress.

Ich habe mich vor genau einem Jahr in der Schweiz abgemeldet da auch auf unbestimmte Zeit im Ausland, du brauchst dann aber eine neue Adresse im Ausland anzugeben.
Als Reiseversicherung empfiehlt sich beispielsweise safetywing, ca CHF 50 pro Monat.
Versicherungen habe ich ale gekündigt. Falls du deine Zusatzversicherung nach Rückkehr wieder wie gewohnt aufnehmen willst, kannst du bisschen extra Zahlen und du hast somit das Recht, sie wieder wie gewohnt aufzunehmen wenn du zurückkommst. Dies geht max für 2 Jahre (keine Ahnung wie dieses Verfahren heisst).
Bitte kläre unbedingt mit deiner Bank ab, ob du dein Bankkonto weiterhin nutzen darfst - ich habe da jetzt nämlich Probleme. Evt ist ein Kontowechsel notwendig.
Als Bank für unterwegs empfiehlt sich Revolut, dort würde ich jedoch nicht mein ganzes Hab und Gut lagern sondern lediglich als Reisekonto nutzen.
Je nach Land wo du dann wohnst, musst du dich nicht wieder in der Schweiz anmelden falls du nur einige Monate dort arbeiten kommst sondern bezahlst dann Quellensteuer. Ich nehme aber an, dass du dann auch nicht bei der PK einbezahlst da du als Auslandschweizer giltst.
Kurz zusammengefasst: Ich hab mich bei der Gemeinde abgemeldet, dann mit der Abmeldebestätigung alles andere gekündigt und meine PK auf ein Sperrkonto überweisen lassen. Dann war ich für ca 6 Monaten auf Reisen (unterschiedliche Länder) und habe mich dann beim Land meiner Wahl angemeldet.

Wenn Du genau Bescheid weisst, und alle genaustens planst, würde ich mich auch sovielen Kosten wie möglich erledigen. Bei uns war das gar nicht so geplant. Aus einer 4 wöchigen Uzbekistan Tour mit indy-guide.com ist ein 2 jähriger Trip durch Zentralasien geworden. Deswegen haben wir auch erst von unterwegs unsere Verträge vorrübergehend still gelegt

Auch ich gehe in 2 Wochen auf unbestimmt. Dieses Mal melde ich mich jedoch ab. Nicht wie bei den vorherigen Reisen, da du KVG-pflichtig bleibst solange du in der CH angemeldet bist. Ab 9 Monaten Reisedauer müsste man sich offiziell abmelden. Die KK sistieren geht nur bei Abmeldung, damit du bei der Rückkehr noch die gleichen Leistungen beziehen kannst. Ansonsten hat man keine Versicherungen mehr, dh Hausrat etc.
Zum Schutz im Ausland bräuchtest du eine Reisekrankenversicherung, da unsere KK dies im Ausland nicht abdeckt, ausser mit teuren Zusätzen für Rücktransport, Aufenthalt Spital etc. Es gibt günstige Versicherungen z.B. bei WorldNomads. Auch Kombiversicherungen für Diebstahl, Gepäck etc.
Zudem solltest du deine Pensionskassenkonten zusammensuchen und die informieren, damit sie das Geld auf ein Sperrkonto überweisen. Ansonsten ist nach 2 Jahren alles bisher einbezahlte weg.
Ich wünsche Dir eine spannende Zeit abroad!
Lg
www.fdfa.admin.ch
Kann dich deine PK nicht mehr finden & bist du nirgendwo und nirgendwie erreichbar, geht das Geld an die "Auffangstiftung". Dort kann es beantragt werden.
Stimmt das, dass das Pensionskassengeld nach 2 Jahren einfach weg ist? Das kann ich mir fast nicht vorstellen.
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