Kommentare

Was ist wohl der Unterschied zwischen arbeitslos und Sabbatical?
Was bedeutet Versicherung und was Solidaritätsprinzip?
Und warum ist das heute mehr denn je bedeutend für ein gutes Leben aller?


Hier findest du auch viele gute Informationen:
www.ag.ch

Salü,
ich hatte vor ein paar Jahren auch meine Stelle ins Blaue gekündigt und eine Weile von meinem Ersparten gelebt und andere Projekte verfolgt. Doch als ich mich nach ca. 5 Monaten beim RAV anmeldete, wurden die Einstelltage angerechnet und ich wurde quasi "bestraft", dass ich mich in diesen 5 Monaten nicht um eine neue Stelle bemüht hatte. Ungefähr 2 Monate nach der Anmeldung beim RAV habe ich bei einer neuen Arbeitsstelle angefangen, aber nie Arbeitslosengeld erhalten. Schlussendlich hat mir das RAV viel Stress bereitet, weil ich sehr viele Bewerbungen schreiben musste, in diesen 2 Monaten kamen ca. 40-50 Bewerbungen zusammen. Vielleicht waren es auch 3 Monate, ich weiss es nicht mehr so genau. Vielleicht lag ich mit "meinem" RAV-Berater auch nicht auf einer Wellenlänge, ich fand ihn sehr mühsam.
Frag dich also, ob du dich verpflichten möchtest, eine gewisse Anzahl Bewerbungen schreiben zu müssen, ohne überhaupt Arbeitslosengeld sehen zu können. Ich empfehle dir, dich selbständig ohne Druck vom RAV auf neue Stellen zu bewerben. Du wirst wahrscheinlich auch nicht viel von deinem Arbeitslosengeld sehen. Zur Not könntest du auch ja zwischenzeitlich in einem Café jobben. Gibt ja viele Möglichkeit, schnell über die Runden zu kommen.
Geniess auf alle Fälle deine Reise!

Entweder du kannst dir dein Sabatical leisten oder dann lass es bleiben, ich glaube, du hast den Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung nicht verstanden… ist eine Faust ins Auge, für alle, die wirklich auf diese Versicherung angewiesen sind!

Excuse me? Wer sich den Luxus leisten kann zu kündigen und dann ein halbes Jahr zu reisen, ohne sich um eine neue Stelle kümmern zu wollen, soll zurecht mit Karenztagen belegt werden. Die Arbeitslosenkasse ist als Notfallauffangplan gedacht und nicht als: Ich-geh'-mal-mein-Leben-geniessen, schaut-gefälligst,-dass-es-mir-nachher-auch-noch-g...
Jeder, jede hat Anrecht auf ALV, aber nur wenn die Versicherungsbedingungen erfüllt sind und Ferien machen ist keine Arbeitslosigkeit.
FYI: Jede*r hat Anspruch auf ALV Gelder, schliesslich bezahlt jede*r monatlich einen Beitrag, der vom Lohn abgezogen wird… daher verstehe ich dein echauffiert sein nicht.

Wenn du 6 monate von deinem ersparten lebst ubd dich dann anmeldest, werden keine einstelltage erhoben. Wichtig: mindestens 6 monate am Stück. In der karenzzeit von 6 minaten können einstelltage erhoben werden, danach falles sie aus.
I formiere dich direkt beim rav! Wegen den arbeitsbemühungen würde ich auch direkt nachfragen.

Hi
RAV hat Vorgaben die von der AWA vorgegeben sind. Du musst schon 3 Monate Arbeitsbemühungen VOR der Anmeldung vorweisen. Dh. während den letzten 3 Monate während du reist, muss du dich schon Bemühungen und das PDF ausfüllen. Es gilt übrigens auch, wenn du z. B. dein Netzwerk (z. B. Freunde, ehemalige Arbeitgeber etc.) fragst, ob sie was wissen. Natürlich sollte es ein guter Mix sein.
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Dich anzumelden während deiner Reise geht nicht. 1. Musst du ziemlich zeitnah zu deinem ersten Termin vor antraben und 2. musst du zurück sein, damit du auch gleich "vermittelbar" wärst...
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Ich würde mich ca. 1 Tag vor deiner Rückreise anmelden. Wenn du gleich einen "guten Eindruck" machen willst, auch schon all die E-Learning ausführen/ausfüllen. Du zeigst somit deine Bemühungen.
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Wenn du gut argumentierst, könntest du auch weniger als die 60 Tage bekommen. Nach welchem Massstab dies definiert ist, ist mir immer noch ein Rätsel.
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Ein Argument könnte z. B. sein, dass du dich im Job/Betrieb nicht wohl gefühlt hat, unterfordert/überfordert warst oder eine neue Herausforderung suchst. Um Klarheit darüber zu bekommen, hast dir deshalb eine Auszeit benommen, um für dich herauszufinden, was du beruflich machen willst.
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wünsche dir eine tolle Reise und inspirierende Begegnungen.
viele grüsse
Die einstelltage nach 6 monate stimmen nicht.
Da gibt es nichts zu erklären. Nur innerhalb der ersten 6 Monaten können einstelltage verhängt werden, danach nicht mehr. Fertig.
Übrigens: trojaner ist ein Virus. Mein name ist ein anderer
@Trojaner: was stimmt nicht an meiner Aussage? Der Unterschied liegt daran: hat man gekündigt oder wurde man gekündigt. Von einer Karenzzeit beim RAV habe ich noch nie was gehört. Vielleicht magst du das genauer erklären? Danke.
Ignatius: bist du das erste Mal beim RAV?
PDF= Arbeitbemühungen.
Findest du alles online und kannst du herunterladen.
Das mit der Karenzzeit weiss ich nicht. Informiere dich beim RAV. Ich kam im 2004 und 2011 von mehrmonatigen Reisen zurück und hatte die 60 Sperrtage. Beim 2. Mal nicht, da wurde ich von der Bude gekündigt. Da bekam ich 5 oder 10 Tage Sperrtage (bin nicht mehr sicher. Ist lange her). Wie gesagt, am Besten rufst du beim RAV an, mit all deinen Fragen und Unklarheit oder recherchierst auf der Seite vom RAV & AWA.
Das Rav hat es mir so bestätigt.
Danke nochmal für die Info
Das stimmt leider icht. Bei mir und einer Freundin war es anders: einstelltage können nur in einer Karenzzeit von 6 minaten verängt werden. Danach gbt es keine. Bitte genauer informieren
Danke für die Antworten!
"Dh. während den letzten 3 Monate während du reist, muss du dich schon Bemühungen und das PDF ausfüllen."
Was für ein PDF ist das?

hej!
du musst a) arbeit suchen während des „absitzens“, b) werden die einstelltage indv. definiert, aus welchen gründen hast du gekündigt und so wird angeschaut..
c) damit du nicht zusätzlich straftage bekommst musst du nachweisen, dass du die letzten 3mt vor anmeldung dich beworben hast.
d) wichtigstes: du musst mind. 12mt lohn in den letzten 24mt vor anmeldung vorweisen. sonst bist du sowieso nicht bezugsberechtigt.
e) du kannst dich nicht vor dem sab. anmelden, da du in der kontrollierten zeit zuerst mal in ch bleiben musst, bis du deine ersten rav-ferien bekommst (nach 60d bewerbe 5d ferien)
hoffe hilft weiter.

Hallo ignatius
Wie Gary schon erwähnt hat, handelt es sich um eine Versicherung, die aufgrund gesetzlichen Grundlagen und unter bestimmten Voraussetzungen ihre Leistungen entrichtet. Du hast jederzeit auch die Möglichkeit, dich vom RAV beraten zu lassen, so hast du die wichtigsten Infos aus erster Hand. Geniess dein Sabbatical!

Hoi ignatius, die Arbeitslosenversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Versicherung für den Fall des Verlustes der Arbeitsstelle. Wenn Du für eine Auszeit Deine Stelle gekündigt hast, dann steht Dir kein Arbeitslosengeld zu. Das RAV ist die Arbeits Vermittlungsstelle, welche Dich bei der Arbeitssuche unterstützt. Während der drei Monate ‚Wartefrist‘ musst Du auf Stellensuche sein und Deine Bemühungen nachweisen - nicht in den Ferien. Viel Spass im Sabatical!
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