Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit. Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten bzw. dem von ihm beauftragten Werbevermittler («Werbevermittler») und Ron Orp («Verlag»), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag nach Schweizer Recht.

2. Aufgabe, Änderung und Sistierung von Inseraten erbitten wir schriftlich. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Inseratenannahmeschluss ohne Kostenfolge möglich. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art oder schlechter Telefax- oder E-Mailqualität übernimmt der Verlag keine Haftung.

3. Ausgabe- und Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Die Verschiebung von Inseraten, ohne Rückfrage beim Inserenten bzw. Werbevermittler, müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten.

3.1. Für Platzierungsvorschriften wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich.

3.2. Kann eine bestätigte Platzierung nicht eingehalten werden, wird der Inserent bzw. der Werbevermittler nach Möglichkeit im Voraus informiert.

3.3. Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.

3.4. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

4. Veröffentlichung von Inseraten. Der Verlag behält sich jederzeit vor, Änderungen der Inserate zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren.

5. Ron Orp ist politisch unabhängig. Es werden keine politischen Inserate entgegengenommen.

6. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.

7. Haftung. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und stellt, soweit rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

8. Gegendarstellungsrecht. Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden vom Verlag soweit möglich in Absprache mit dem Inserenten bzw. dem Werbevermittler behandelt. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

9. Vorschriften über die Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden. Inserate müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Anzeige» vor. Das Logo oder der Name des Ron Orp Newsletters darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlages verwendet werden; andernfalls behält sich dieser vor, Aufträge zurückzuweisen.

10. Gut zum Druck werden nicht erstellt. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt grundsätzlich an den vorgeschriebenen Tagen.

11. Bildqualität. Für Inserate, die infolge fehlender oder ungeeigneter Bildqualität nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Druckunterlagen, deren Qualität vom Verlag beanstandet wurde.

12. Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.

12.1. Die Rechtschreibung wird von Redaktion und Verlag angewendet.

12.2. Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden.

12.3. Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden im Maximum die Einschaltkosten des entsprechenden Inserates erlassen oder in Form von Inseratenraum kompensiert. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

13. Reklamationen werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.

14. Die Berechnung der Inserate erfolgt grundsätzlich nach dem aktuellen Tarif.

15. Rabattvereinbarungen gelten für ein Jahr und eine Firma. Für Inserate des gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Firmen erscheinen, sind getrennte Rabattvereinbarungen abzuschliessen (Tochtergesellschaften usw.). Rechtlich selbstständige Firmen haben auch dann separate Frankenabschlüsse zu tätigen, wenn sie der gleichen Dachorganisation (Holding) angehören. Für Konzernabschlüsse ist das Reglement des Verbandes Schweizer Presse/VSW verbindlich.

16. Beleglieferung. Es werden keine Beleglieferungen ausgeführt.

17. Zahlungskonditionen. Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.

17.1. Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10.– sowie 6% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50.–, max. CHF 300.–) belastet.

17.2. Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten bzw. Werbevermittlern zu überprüfen.

17.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich, Schweiz.

18. Tarifänderungen bleiben vorbehalten. Sie treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft und werden auch für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht.

19. Vorzeitige Vertragsauflösung. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese Insertionsbedingungen sind seit 01.07.2009 gültig.